Unberechtigte Abmahnungen sind nach § 8 Abs. 4 UWG als Rechtsmissbrauch unzulässig und können gerichtlich abgewehrt werden. Bei offensichtlichem Fehlen eines berechtigten Interesses des Abmahnenden können Sie die Kostenübernahme durch den Abmahner verlangen. Bei Zweifel konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.

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